WISSENSWERTES

Die Logopädie beschäftigt sich mit der Erkennung und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, und Schluckstörungen. Durch intensive Therapie soll die Kommunikationsfähigkeit oder die Schluckfähigkeit der Patienten wieder hergestellt oder verbessert werden. Zum Klientel gehören gleichsam Kinder, wie auch Erwachsene.

Eine logopädische Therapie wird vom Arzt verschrieben. Dieser stellt eine „Heilmittelverordnung“ aus. Die Behandlung wird von Hausärzten, Kinderärzten, HNO-Ärzten, Phoniatern, Neurologen, Kieferorthopäden und Internisten verschrieben. Hausbesuche sind bei ärztlicher Verordnung möglich.

Um Ihre logopädische Behandlung korrekt und ohne Unterbrechung durchführen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie zu Ihrem ersten vereinbarten Termin ein gültiges Rezept (Heilmittelverordnung) mitbringen.

Bitte beachten Sie:

  1. Ersttermin:
    Zum ersten Therapietermin muss ein gültiges Rezept vorliegen, auf dem das Datum der ersten Therapie mit dem tatsächlichen Therapiebeginn übereinstimmt.
  2. Folgerezepte:
    Auch bei jeder Folgeverordnung muss das auf dem Rezept eingetragene Datum der ersten Therapie mit dem tatsächlichen ersten Termin der neuen Verordnung übereinstimmen.
  3. Fehlendes oder falsches Rezept:
    Sollte das Rezept beim ersten Mal fehlen oder ein falsches Anfangsdatum enthalten, dürfen Sie die Behandlung ausnahmsweise durchführen lassen.
    Bitte bringen Sie das korrekte oder nachgereichte Rezept bis zum nächsten Termin mit.
    Ab dem zweiten Mal, wenn erneut kein gültiges oder passendes Rezept vorliegt, kann die Behandlung nicht stattfinden.
    In diesem Fall müssen wir Sie nach Hause schicken und eine Ausfallrechnung für beide Termine stellen, da wir ohne gültige Verordnung nicht abrechnen dürfen.

Diese Regelung stellt sicher, dass die Therapie rechtlich korrekt, organisatorisch zuverlässig und für alle Beteiligten fair abläuft.

Haben sie eine Heilmittelverordnung vom Arzt erhalten, dann kontaktieren Sie mich telefonisch unter  07022-9603235, mobil unter 0177 / 7117917 (auch per Textnachricht) oder per Mail (logopaedie@selbst-redend.de).
Nutzen Sie auch gerne unseren Anmeldebogen auf der Kontaktseite.

Bitte beachten Sie, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, diesen bitte so früh wie möglich abzusagen. Die Absage muss jedoch spätestens 24 Stunden vorher erfolgen.

Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 45 Minuten, wie verordnet. Die Therapien finden, je nach Bedarf, ein bis zwei Mal pro Woche statt. Meist sind mehr als zehn Termine notwendig, um einen Behandlungserfolg zu erzielen. Die Behandlungsdauer wird individuell an die Bedürfnisse angepasst. Nach anfänglicher Diagnostik wird ein angepasster Behandlungsplan erstellt und besprochen.

Bei gesetzlicher Versicherung werden die Kosten bis zum 18. Lebensjahr vollständig von den Krankenkassen übernommen. Ab dann fällt jeweils eine Rezeptgebühr von 10€ pro Verordnung an. Zuzüglich gilt die gesetzliche Zuzahlungspflicht von 10% des Honorars. Bei Privatversicherten gelten die persönlich vereinbarten Bedingungen mit Ihrer Krankenversicherung.